Beschluß 34/95 vom 15.03.1995 (Beschlußvorlage 34/95)
Betreff
Bebauungsplan Nr. 6 - Stolpener Straße Süd Einfache Änderung gemäß § 13 (1) BauGB
Beschlußtext
Zum Bebauungsplan Nr. 6 werden einfache Änderungen gemäß § 13 (1) BauGB beschlossen.
- Im Text - Teil B - wird unter Ziffer 1.1 ergänzt: Bei Einhaltung der Festsetzungen zur Sockelhöhe darf bei gegebener Hangneigung mit talseitiger Orientierung ein zusätzliches Vollgeschoß ausgewiesen werden.
- Im Text - Teil B - wird als Ziffer 1.6 hinzugefügt: Bei Einhaltung der straßenraumbildenden Proportionen der vorgeschriebenen Geschossigkeit darf das ausgebaute Dach die Werte des Vollgeschosses gemäß § 2 (4) SächsBO erreichen.
- Im Plan - Teil A: Zum Zwecke einer praktikablen inneren Erschließung wird die Baugrenze im Baufeld WA 7 gemäß Deckblatt (Anlage zur Beschlußvorläge) geändert.
- Im Planteil A: Im WA 1 wird die eingetragene Geschossigkeit auf zweigeschossig geändert.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 (1), Sätze 2 und 3, durchzuführen.