Beschluß 29/95 vom 15.02.1995 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 15/95)
Betreff
Pillnitzer Straße Ost - Gewerbegebiet Ansiedlungsbegehren
Beschlußtext
- Der Stadtrat hebt den SRB Nr. 97/94 vom 09.06.1994 zu folgenden Teilflächen:
- Teilfläche 1/4, Agip Tankstelle, Fa. Geißler, 3000 qm
- Teilfläche II/2, RGM Medizintechnik Radeberg, 3200 qm
- Teilfläche II/4, Fa. Leuthold, Autolackiererei, 2800 qm
- Teilfläche III/2, Fa. Seidel + Naumann, Fertigung von Maschinenteilen, 2000 qm
auf. - Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die in der Anlage zur Beschlußvorlage genannten Teilflächen Verkaufsverträge zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Bestätigung vorzulegen. Die Teilflächennummern werden auf der Grundlage des vorliegenden B-Planes neu festgelegt (s. Anlage zur Beschlußvorlage).
- Zur juristischen Sicherstellung der Verkaufsverhandlungen ist der Flächenerwerb im Gebiet des B-Planes Nr. 3 durch die Stadtverwaltung per 28.02.1995 abzuschließen.
- Sollten die Bemühungen der Stadtverwaltung, mit der Firma und Familie Cüppers zu einer einvernehmlichen Regelung betreffs Erwerb der Flächen im B-Plangebiet zu kommen, fehlschlagen, ist gemäß Bau-Gesetzbuch § 45 ff. ein Umlegungsverfahren vorzubereiten.