Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Eingemeindung von Liegau-Augustusbad in die Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die Eingemeindung der Gemeinde Liegau-Augustusbad in die Stadt Radeberg zum 01.04.1995 und den Abschluß der beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Liegau-Augustusbad in die Stadt Radeberg in der Textfassung vom 27.01.1995.