Abschluß von Erbbaupachtverträgen - Ermächtigungsbeschluß -
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister zur Vorbereitung von Erbbaupachtverträgen für die Flurstücke 1463/11, 437a, 67/5 und 77/2 der Gemarkung Radeberg sowie für das Flurstück 518/1 der Gemarkung Lotzdorf.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die betreffenden Flurstükke Verkehrswertgutachten zu beantragen, die entstehenden Kosten trägt der Pächter.