Bestätigung des Kaufvertrages Stadt Radeberg/ Terrabaltic im Gebiet Badstraße-Ost
Der Stadtrat bestätigt den Kaufvertag UR-Nr. 1294/1995 des Notars Michael Becker vom 26.10.1995 zwischen der Stadt Radeberg, Herrn Johann Albert Timmermann und Frau Renate Timmermann (vertreten durch Herrn Jöm Andersen) sowie die UR-Nr. 1853/1995 des Notars Dr. jur. Peter Horn de la Fontaine vom 17.11.1995.
Am 26.10.1995 wurde mit UR-Nr. 1294/1995 beim Notar Michael Becker in Dresden zwischen der Stadt Radeberg und Fam. Timmermann (Terrabaltic Bau- und Grundstücksgesellschaft mbH) ein Kaufvertrag über die Flurstücke 530, 531, 533, 532, 534, 536, 537 und 535 der Gemarkung Radeberg abgeschlossen (Anlage 4). Der Verkauf erfolgte auf der Grundlage eines Verkehrswertgutachtens (Anlage 3). Die Flurstücke 531, 532, 534 und 537 sind Eigentum der Stadt Radeberg. Das Flurstück 536 wurde mit Kaufvertrag Vom 24.04.1995 durch die Stadt erworben (UR-Nr. 579/95 des Notars Achim Geißler). Die Flurstücke 530-533 und 535 wurden am 14.03.1995 von der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH gekauft (UR-Nr. 590/95 und 591/95 des Notars Dr. Schildge). Hierfür steht die Stadt jedoch noch nicht als Eigentümer im Grundbuch. Die Ansiediung der Fa. Terrabaitic im Gebiet Badstraße-Ost wurde am 09.06.1994 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (Beschluß Nr. 98/94). Die Bestätigung o. g. Kaufvertrages durch den Stadtrat ist für die Genehmigung nach § 90 Abs. 3 der SächsGemO durch das Kommunalamt erforderlich.