Beschluß 184/95 vom 15.11.1995 (Beschlußvorlage 200/95)
Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 - Gebiet Gabelung von Stolpener Straße und Kleinwolmsdorfer Straße - Billigung des Entwurfes Bebauungsplan Nr. 30 als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 (2) BauGB
Beschlußtext
Beschlußtext
- Für das Gebiet in der Gabelung von Stolpener Straße und Kleinwolmsdorfer Straße gemäß Anlage zur Beschlußvorlage (Karte) soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Planungsziel ist die Sicherung der reinen Wohnnnutzung.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet in der Gabelung von Stolpener Straße und Kleinwolmsdorfer Straße als einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 (2) BauGB, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B mit folgender textlichen Änderung - Im Teil I. Planungsrechtliche Festsetzungen unter 1. Ziffer 2 nach "... max. 100 qm Vkfl." wird eingefügt: "... sowie Schank- und Speisewirtschaften") sowie der Begründung vom 01.11.1995 werden zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gebilligt.