Beschluß 18/95 vom 15.02.1995 (Beschlußvorlage 17/95)
Betreff
Änderung des Gesellschaftsvertrages der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg
Beschlußtext
Der vom Stadtrat am 26.10.94 beschlossenen Gesellschaftsvertrag der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:
- § 7 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
War für die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes seine Zugehörigkeit zur Stadtverordnetenversammlung oder zur Verwaltung der Stadt Radeberg bestimmend, so endet sein Amt am Ende seiner Zugehörigkeit zum Stadtrat oder zur Stadtverwaltung. - § 7 Abs. 4
Der bestehende Satz wird ergänzt durch ", dies gilt auch für Ersatzmitglieder für die Mitglieder zu 1a und b." - § 8 Absatz 3
Im zweiten Satz wird "fünf Mitglieder" durch "vier Mitglieder" ersetzt. - § 20 Absatz 1
Die Wortgruppe "des Ergebnisses und des Beschlusses über seine Verwendung" entfällt ersatzlos. "unter Angabe des Jahresergebnisses" wird zu "unter Angabe des Jahresabschlusses" - § 20 Absatz 3
Zwischen nach Beschlußfassung und über die Ergebnisverwendung wird das Verbindungswort "und" ersatzlos gestrichen.