Grundstückskauf
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister zum Abschluß eines Kaufvertrages über die Flurstücke 1065/5 (237 m²) und 1065/2 (13.963 m²) mit den Berechtigten, Herrn Klaus Hermann und Frau Hedwig Winterstein geb. Blume.
Mit dem Kauf des Flurstückes 1065/5 wird die ausgehandelte Einigung gemäß Protokoll vom 02.08.1994 vollzogen (Anlage 1). Das heutige Flurstück 1065/2 wurde im Kaufvertrag UR-Nr. 25/1991 des Notars Christoph Hennry, Pinneberg, (Anlage 2) der Firma Christ und Partner Grundstücksgesellschaft mbH als Bauträger des am Standort geplanten Supermarktes teilweise zur kostenlosen Nutzung als Stellfläche zur Verfügung gestellt. Die Stadt Radeberg konnte zum damaligen Zeitpunkt aufgrund vorhandener Bescheinigungen über das Nichtvorliegen von Restitutionsansprüchen für das Flurstück 1065 (Anlage 3) von der Verfügungsberechtigung der Stadt über die Flurstücke 1065/2 und 1065/3 ausgehen. Diese Flurstücke sind durch Teilung aus dem Flurstück 1065 entstanden. Später, zum Vorteil der o. g. Berechtigten, beschiedene Restitutionsansprüche führten zu der noch herrschenden Situation, daß ein Nutzungsrecht über das Flurstück 1065/2 notariell verbrieft vorliegt, dem die jetzigen Berechtigten nicht zustimmen. Für die unberechtigte Nutzung als Stellfläche ab 01.01.1994 wird durch die Berechtigten Schadenersatz in Höhe von 9.600,- DM gegenüber der Stadt Radeberg geltend gemacht. Durch den Ankauf des Flurstückes 1065/2 durch die Stadt Radeberg wird ein Rechtsverhältnis hergestellt, das der derzeitigen Vertragssituation entspricht. Der damit verbundene, seit Dezember 1993 währende Rechtsstreit zwischen den Berechtigten und der Stadt Radeberg wird damit beigelegt.