Beschluß 175/95 vom 25.10.1995 (Beschlußvorlage 197/95)
Betreff
Erschließung Pillnitzer Straße West
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt:
- Die Stadt Radeberg überträgt der Wohnbau Radeberg - Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH Radeberg die zum Erschließungsgebiet "Pillnitzer Straße West" gehörenden Grundstücke.
- In die bestehenden Verträge zwischen der Kommunalentwicklung Sächsischer Sparkassen GmbH (KESS) und der Stadt Radeberg tritt die Wohnbau GmbH für die Stadt Radeberg ein.
- Die Stadt Radeberg überträgt der Wohnbau GmbH nach § 124 BauGB die Erschließung des Wohn- und Gewerbegebietes "Pillnitzer Straße West". Ein Erschließungsvertrag ist abzuschließen.
- Die Stadt Radeberg übernimmt vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung, die Ausfallbürgschaft über die zur finanziellen Sicherstellung der Erschließung notwendigen Kreditaufnahmen durch die Wohnbau GmbH.