Beschluß 169/95 vom 25.10.1995 (Beschlußvorlage 188/95)
Betreff
Einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Badstraße Ost - Baufelder GE 1 / GE 2
Beschlußtext
- Der Beschluß Nr. 100/95 wird aufgehoben
- Als einfache Änderungen nach § 13 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 2, Badstraße Ost, wird zu den Baufeldern GE 1 und GE 2 folgendes beschlossen:
- Änderungen im Plan Teil A:
- die Baufelder GE 1 und GE 2 werden vereinigt, die eingetragene Nutzungsgrenze entfällt;
- Maße der baulichen Nutzung: geschlossene Bebauung möglich 2-geschossig mit max. 10 % Grundfläche 3-geschossig Festsetzung Traufhöhe entfällt Text Nr. 2.2
- Änderungen im Text, Teil B:
- Ziffer 3: eine freistehende Werbeanlage ist auch im Bereich des Knotens Badstraße/Christoph-Seydel-Straße mit gesonderter Zustimmung der Stadt zur Gestaltung zulässig,
- Ziffer 4.3: gilt nicht für Sporthallen
- Ziffer 5: bestehender Text als 5.1, dazu als 5.2. : in GE 1/2 Nutzungen gemäß BauNVO § 8 (2), Ziffer 1: hier nur nicht wesentlich störende sonstige Gewerbebetriebe zulässig Nutzungen gemäß BauNVO § 8 (3), Ziffer 2. und 3.
- Ziffer 6.3: ausgenommen sind Sportfreiflächen
- Ziffer 12: entfällt