Beschluß 166/95 vom 25.10.1995 (Beschlußvorlage 183/95)
Betreff
Feststellung der Bilanz der Radeberger Stadtentsorgung K. Nehlsen GmbH per 31.12.1994
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt:
- die Feststellung der Bilanz der Radeberger Stadtentsorgung K. Nehlsen GmbH Radeberg per 31.12.1994,
- die Einstellung in die Gewinnrücklage in Höhe von 1.803,80 DM gemäß § 8 Abs. 4 des Gesellschaftervertrages,
- die Übertragung des Gewinnanteils der Stadt Radeberg in Höhe von 33,33% = 601,21 DM in die Rücklage des Unternehmens,
- der Bürgermeister wird als Vertreter des Gesellschafters gemäß § 98 SächsGemO beauftragt, in der Gesellschafterversammlung das Abstimmungsverhalten gemäß des Beschlusses umzusetzen.