Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes durch die Stadt Radeberg bezüglich Teil vom Flurstück Nr. 1084 - "Öffentliche Bedürfnisanstalt"
Der Stadtrat beschließt die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes durch die Stadt Radeberg bezüglich des in der Anlage zur Beschlußvorlage dargestellten und abgegrenzten Teil des Flurstückes Nr. 1084 zur Sicherung des Standortes "Öffentliche Bedürfnisanstalt" im Sanierungsquartier 5a.
Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Grundstücksverkehr Flurstück Nr. 1084 der Gemarkung Radeberg, Hauptstraße 61 zwischen Radeberger Druck GmbH und Plath und Partner Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co Immobilien KG i. G. 01917 Kamenz soll zur Sicherung des Standortes "Öffentliche Bedürfnisanstalt" vom Vorkaufsrecht der Stadt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 BauGB Gebrauch gemacht werden. Der zu erwerbende Flurstücksteil beträgt ca. 300 qm bei einem Bodenwert von ca. 150,00 DM/qm. Vorbehaltlich des Ergebnisses der Teilungsvermessung belaufen sich die Kosten des Grunderwerbes auf ca. 45.000,- DM. Der Grunderwerb ist gemäß Verwaltungsvorschrift "Städtebauliche Erneuerung" 100 % förderfähig, d. h., die Stadt trägt ein Drittel der Kosten. Der Grunderwerb dient den Zwecken und Zielen der Sanierung "Innenstadt" Radeberg.