Einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3, Pillnitzer Straße Ost, gemäß § 13 (1) BauGB
In Übereinstimmung mit der verkehrsplanerisch vorgesehenen zukünftigen Anbindung der Planstraße A an die geplante Stadtumgehung wird der Bebauungsplan Nr. 3, Pillnitzer Straße Ost, insofern in Anwendung des § 13 (1) BauGB geändert, daß in der freigelassenen, als Grünfläche ausgewiesenen Trasse eine Erschließungsstraße ausgewiesen wird.