Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung
Der Stadtrat beschließt, in der Hauptsatzung vom 24.02.1994, geändert am 11.08.1994, am 23.11.1994 und am 12.04.1995, den 2. Satz im § 15 Ortschaftsverfassung, 2. Abschnitt, wie folgt zu ändern: Die Zahl der Mitglieder im Ortschaftsrat wird auf 10 festgelegt.