Verkauf von Grund und Boden
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluß eines Kaufvertrages über das Flurstück 781/1 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 746 qm zwischen Herrn Heiko Saupe (Erwerber) und der Stadt Radeberg (Veräußerer). Der Verkauf erfolgt auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens.