Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
In der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 21. April 1994, geändert am 24.08.1994 und am 05.07.1995 wird im § 1 Absatz 2 und im Absatz 4 (Aufwandsentschädigung für Stadtratsmitglieder) sowie im § 2 (Aufwandsentschädigung für Ortschaftsratsmitglieder) Absatz 3 je der Satz "Die Aufwandsentschädigung nach ... entfällt bei unentschuldigtem Fehlen." gestrichen. Er wird ersetzt durch:
Vorstehende Änderung tritt rückwirkend zum 01. Juli 1995 in Kraft.