Gebührenordnung für die Elternbeiträge der Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren
Der Stadtrat beschließt zum 01.07.1995 die der Beschlußvorlage beiliegende Gebührenordnung für Kindertagesstätten der Stadt Radeberg einschließlich Liegau-Augustusbad. Die Gebührenordnung der Stadt Radeberg vom 01.11.1993 und der Gemeinde Liegau-Augustusbad vom 12.08.1993 treten außer Kraft.