Beschluß 100/95 vom 05.07.1995 (Beschlußvorlage 110/95)
Betreff
Einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 - Badstraße Ost - Baufelder GE 1/ GE 2 -
Beschlußtext
- Als einfache Änderung nach § 13 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 2 Badstraße Ost - Baufelder GE 1/GE 2 - werden folgende Änderungen beschlossen:
- Die Baufelder GE 1 und GE 2 werden vereinigt, die eingetragene Nutzungsgrenze entfällt.
- zulässig sind nur
- Anlagen für sportliche Zwecke nebst zugehörigen Einrichtungen
- Hotel
- Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung einheitlich
- geschlossene Bebauung möglich
- GRZ 0,6
- 2-geschossig und max. 10% der möglichen Grundfläche 3-geschossig
- 1-geschossige Sporthallen in der sporttechnisch und konstruktiv erforderlichen Gebäudehöhe möglich
- Textfestsetzungen Teil B gelten wie im Plan eingetragen mit den Änderungen
- Ziffer 3: eine freistehende Werbeanlage ist auch im Bereich des Knotens Badstraße/Chr.-Seydel-Straße mit gesonderter Zustimmung der Stadt zur Gestaltung zulässig
- Ziffer 4.3: gilt nicht für die Sporthallen
- Ziffer 5: zweiter Satz gilt nicht
- Ziffer 6.3: ausgenommen sind Sportfreiflächen
- Ziffer 12: entfällt
- Der Beschluß ist ortsüblich bekanntzumachen. Anstatt des Verfahrens nach § 13 (1) Satz 2 BauGB ist der Beschluß nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.