Beschluß 1/95 vom 18.01.1995 (Beschlußvorlage 195/94)
Betreff
Feststellung der Bilanz der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH (per 31.12.1993)
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt:
- die Feststellung der Bilanz der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH per 31.12.1993
- der Bürgermeister wird als Vertreter des Gesellschafters gemäß § 98 SächsGemO beauftragt, in der Gesellschafterversammlung das Abstimmungsverhalten gemäß des Beschlusses umzusetzen.
- das Ergebnis des Jahresabschlusses und des Lageberichtes ist nach § 99 Abs. 1 Ziffer 5 und 6 SächsGemO durch das Unternehmen ortsüblich bekanntzumachen und öffentlich auszulegen.