Beschluß 58/94 vom 21.04.1994 (Beschlußvorlage 68/94)
Betreff
Widmung der Robert-Bosch-Straße
Beschlußtext
- Die Robert-Bosch-Straße zwischen Knotenpunkt Robert-Blum-Weg/Juri-Gagarin-Straße und Betriebsgelände Bosch-ANT wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
- Die Robert-Bosch-Straße wird als Gemeindestraße eingestuft.
- Die öffentliche Widmung tritt am Tag der Verkehrsübergabe in Kraft.
- Die Widmung der Straße ist öffentlich ortsüblich bekanntzumachen und auszulegen.