Niederschlagung der Feuerwehrabgabe 1993 einschließlich Mahngebühren für unzustellbare Bescheide
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Niederschlagung der Feuerwehrabgabe/Mahngebühren gemäß Anlage zur Beschlußvorlage mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 2.717,00 DM.