Bildung einer gemeinsamen Zweckverbandsgeschäftsführung
Der Bürgermeister wird beauftragt, in gemeinsamen Gesprächen mit der Zweckverbandsgeschäftsführung des Trinkwasserzweckverbandes "Röderaue" und der Zweckverbandsgeschäftsführung des Abwasserzweckverbandes "Obere Röder" darauf hinzuwirken, daß beide Zweckverbandsgeschäftsführungen zu einer Zweckverbandsgeschäftsführung zusammengeführt werden.