Beschluß 40/94 vom 24.03.1994 (Beschlußvorlage 66/94)
Betreff
Ergänzungsbeschluß zum Satzungsbeschluß des Bebauungsplanes Pillnitzer Straße West/Südteil
Beschlußtext
- Auf Grund des erhöhten nicht gedeckten Wohnbedarfes in der Stadt Radeberg ist das planungsrechtliche Verfahren für den Bebauungsplan Pillnitzer Straße West/Südteil nach dem Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 4 66) durchzuführen.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die vorläufige Ausgliederung des Sondergebietes aus dem Genehmigungsverfahren zum Bebauungsplan Pillnitzer Straße West/Südteil.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Genehmigungsantrag in entsprechender Form zu stellen.