Ermächtigungsbeschluß zum Verkauf von Grund und Boden Flurstück Nr. 1708
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Verkauf des Flurstückes 1708 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von 794 m² vorzubereiten. Der Verkauf erfolgt unter der Bedingung, daß der Käufer bestehende Pachtverträge übernimmt. Es ist ein Verkehrswertgutachten zu beantragen.