Beschluß 17/94 vom 27.01.1994 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 11/94)
Betreff
Vergabe der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 nach HOAI für den Neubau des Gymnasiums auf dem Freudenberg
Beschlußtext
- Die Stadtverordneten beschließen die Beauftragung des Architektenbüros Kaplan, Matzke, Schöler, Schrader Dresden für die Erstellung der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 nach HOAI für den Erweiterungsbau und die Sanierungsmaßnahmen des Gymnasiums auf dem Freudenberg.
- Für die Haustechnik wird die Planungsgruppe M + M AG, Altenberger Straße, Dresden mit der Ausarbeitung bis zur Leistungsphase 4 nach HOAI beauftragt.
- Weitere Planungsleistungen werden vergeben:
- Leistungen für die Tragwerksplanung Teil VIII nach HOAI an das Ingenieurbüro Huber und Partner, Bahnhofstraße, Radeberg.
- Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau gemäß Teil XII nach HOAI.
- Leistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gemäß Teil VII nach HOAI.
Begründung
Der Fördermittelantrag auf Gewährung einer zweckgebundenen Zuwendung für investive Maßnahmen auf dem Gebiet des Schulneubaues wurde am 30.09.1993 an das Oberschulamt Dresden gestellt. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat das Projekt für förderungsfähig erklärt und beabsichtigt die Bezuschussung. Als möglicher Förderbeginn wird das Haushaltsjahr 1994 angegeben. Das Landratsamt Dresden wird sich entsprechend des Kreistagsbeschlusses 179-22/92 an den Investitionen in Höhe von 50 v.H. der Ausgaben, welche trotz Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten bei der Stadt verbleiben, beteiligen. Um vor allen die Unterstützung des Landratsamtes nutzen zu können, ist ein zügiger Baubeginn zu gewährleisten.
- Die im Punkt 1 der Beschlußvorlage an das Architektenbüro Kaplan, Matzke, Schöler, Schrader, Forsthausstr. 8, Dresden, beauftragte Planung beinhaltet Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen umd raumbildenden Ausbauten gemäß Teil II der HOAI.
- Die im Punkt 2 der Beschlußvorlage an die M + M AG, Altenberger Straße 48, Dresden, beauftragten Planungsleistungen beinhalten Leistungen bei der technischen Ausrüstung gemäß Teil IX nach HOAI.
- Die Vergabe dieser Leistungen erfolgt an ein entsprechendes Fachunternehmen durch das Bauamt in Abstimmung mit den Auftragnehmern unter Pkt. 1. und 3.1.