Erlaß der Feuerwehrabgabe 1993 einschließlich Mahngebühren für Abgabenpflichtige, für die der Einzug der Feuerwehrabgabe eine unbillige Härte darstellt
Der Stadtrat beschließt den Erlaß der Feuerwehrabgabe/Mahngebühren gemäß Anlage zur Beschlußvorlage mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.114,00 DM.