Beschluß 134/94 vom 21.09.1994 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 146/94)
Betreff
Verkauf Grund und Boden an die Wohnungsbaugenossenschaft Radeberg e. G.
Beschlußtext
- Der Stadtrat bestätigt die Flächenzuordnung gemäß Artikel 40 Gesetz zur Regelung vermögensrechtlicher Angelegenheiten der Wohnungsbaugenossenschaft und zur Änderung des Artikels 22 Absatz 4 der Protokollnotiz Nr. 13 des Einigungsvertrages (Wohnungsgenossenschafts-Vermögensgesetz) nach den als Anlage beigefügten Flurkarten und der Protokollnotiz vom 22.04.1994.
- Mit der Wohnungsbau-Genossenschaft Radeberg e. G. ist eine Vereinbarung abzuschließen mit folgendem Mindestinhalt:
- Die Flächen nach den Anlagen und der Protokollnotiz
- Zahlung des Ausgleiches nach § 3 des genannten Gesetzes
- Mehrerlösklausel nach § 3 Absatz 4 des genannten Gesetzes
- Teilung der Vermessungskosten zwischen der Stadt Radeberg und der Wohnungsbaugenossenschaft Radeberg e.G.
- Antragstellung auf der Grundlage der als Anlage beigefügten Flurkarten bei der Oberfinanzdirektion durch die Wohnungsbaugenossenschaft Radeberg e. G. gemäß § 2 Vermögenszuordnungsgesetz
- Die Vereinbarung ist dem Stadtrat zur Bestätigung vorzulegen.
Begründung
Umsetzung des Artikels 40 Gesetz zur Regelung vermögensrechtlicher Angelegenheiten der Wohnungsgenossenschaften und zur Änderung des Artikels 22 Absatz 4 und der Protokollnotiz Nr. 13 des Einigungsvertrages (Wohnungsgenossenschafts-Vermögensgesetz) - hier § 2, § 3.