Löschungsbewilligung
Der Stadtrat bestätigt die Löschung der Eintragung im Grundbuch zugunsten der Stadt Radeberg für das neugebildete Flurstück 315/2. Die Rechte für das Flurstück 315/1 zugunsten der Stadt Radeberg müssen erhalten bleiben.
Der Beschluß Nr. 109/93 wird aufgehoben.