Beschluß 85/93 vom 22.07.1993 (Beschlußvorlage 89/93)
Betreff
Jahresüberschuß aus Mieteinnahmen
Beschlußtext
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- der Jahresüberschuß in Höhe von 285.000,00 DM ist in einer Bauerneuerungsrücklage festzulegen.
- über die Verwendung der Bauerneuerungsrücklage entscheidet auf Antrag die Stadtverordnetenversammlung.