Beschluß 79/93 vom 24.06.1993 (Beschlußvorlage 70/93)
Betreff
Bestätigung der Antragstellung über die "Verordnung der Stadt Radeberg über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum"
Beschlußtext
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Antragstellung über das Verbot zur Zweckentfremdung von Wohnraum beim Sächs. Staatsministerium des Freistaates Sachsen vorzubereiten.
- Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22.04.1993 sind der Haupt- und Sozialausschuß vor Antragstellung zu hören und die Bestätigung einzuholen.