Beschluß 58/93 vom 27.05.1993 (Beschlußvorlage 59/93)
Betreff
Satzungsbeschluß über den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 - EURO BAU Radeberg, Stolpener Straße
Beschlußtext
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage zur Beschlußvorlage: Protokoll des Abwägungsverfahrens als Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes zur Genehmigung nach § 246 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 in der Fassung vom 22.04.1993 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Aufgrund des § 10 des BauGB in der Fassung vom 08.12.1986 (BGBI. I. S. 2253), zuletzt durch Anlage l Kap. XIV Abschn. II Nr. 1 des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23.09.1990 (II S. 885, 1122) in der Fassung vom 22.04.1993 sowie nach § 83 SächsBO vom 17.07.1992 beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 - EURO BAU Radeberg, Stolpener Straße Süd - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (B), als Satzung mit den Änderungen, wie sie mit den Eintragungen im Entwurf des Grünordnungsplanes vorgetragen wurden.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 unter Bezug auf das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 bei der höheren Verwaltungsbehörde die Genehmigung zu beantragen. Gleichzeitig sollte der Antrag auf vorzeitige Erschließung bzw. Baubeginn nach § 125 und § 33 gestellt werden.
- Der Erschließungsvertrag mit der Firma Terrabaltic und die 3seitige Vereinbarung mit EURO BAU ist nach Genehmigung des Vorhaben- und Erschließungsplanes der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.