Ordnungsmaßnahmevertrag zwischen der Stadt Radeberg und der Wohnbau GmbH Radeberg zum Abbruch Obergraben 7 in 01454 Radeberg
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Ordnungsmaßnahmevertrag Stadt Radeberg - Wohnbau GmbH Radeberg zur Durchführung der Ordnungsmaßnahme Obergraben 7. Dem Vertrag wird das günstigste Angebot (37.125,-- DM) zugrunde gelegt. Bei Verkauf des Grundstückes wird die Verpflichtung einer Neubebauung im Sinne der städtebaulichen Erneuerungsziele im Kaufvertrag vereinbart. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Ordnungsmaßnahmevertrag abzuschließen.
Die Kommunale Wohnbau GmbH Radeberg beabsichtigt, das einsturzgefährdete Gebäude Obergraben 7 (siehe Lageplan), im Sinne von Absatz 3.5.1. der Verwaltungsvorschrift "Städtebauliche Erneuerung (VwVStbauE), abzubrechen. Das Gebäude stellt seit langem eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar, so daß die Durchführung dringend geboten ist
Da die Wohnbau GmbH beabsichtigt, dieses Grundstück zu verkaufen, wird im Kaufvertrag die Verpflichtung zur Neubebauung (Wohnbebauung), entsprechend der städtebaulichen Erneuerungsziele, aufgenommen.
Dem Antrag der Wohnbau GmbH zur Förderung der Abbruchkosten, liegen 3 Angebote (güstigstes Angebot: 37.125,-DM) bei. Die Summe der förderfähigen Kosten ergibt sich aus: Abbruchkosten: 37.125,- DM, Planung und Bauleitung 9.988,49 DM, gesamt: 47.113,49 DM.
Gemäß Verwaltungsvorschrift StVauE trägt die Stadt als Eigenanteil ein Drittel = 15.704,50 DM der Kosten der Ordnungsmaßnahme.