Vertragsmuster zwischen der Stadt Radeberg und privatem Eigentümer zur Durchführung von privaten Ordnungsmaßnahmen
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorliegenden Vertragsmuster (s. Anlage zur Beschlußvorlage) zwischen der Stadt Radeberg und dem privatem Eigentümer zur Durchführung von privaten Ordnungsmaßnahmen, bei Inanspruchnahme von Fördermitteln nach Verwaltungsvorschrift "Städtebauliche Erneuerung", zu.