Beschluß 153/93 vom 16.12.1993 (Beschlußvorlage 186/93)
Betreff
Satzung über die öffentliche Wasserversorgung - Benutzungsgebühren
Beschlußtext
- Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt den vorgelegten Entwurf der "Satzung über die öffentliche Wasserversorgung - Benutzungsgebühren (Wasserversorgungssatzung - WasS/Geb)".
- Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, gemeinsam mit dem Trinkwasserzweckverband "Röderaue" die Kalkulation für die Benutzungsgebühr gemäß § 3 zu erarbeiten und bis zum 30.03.1994 zur Beschlußfassung vorzulegen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Trinkwasserzweckverband "Röderaue" eine Vereinbarung über den Gebühren- und Beitragseinzug zu erarbeiten. Diese Vereinbarung ist der Stadtverordnetenversammlung in der Beratung im Monat Januar 1994 vorzulegen.
Begründung
siehe Anlage Drucksache-Nr. 185/93