Beschluß 138/93 vom 18.11.1993
Betreff
Bebauungsplan Nr. 6 - EURO BAU, Stolpener Straße Süd
Beschlußtext
- Die während der öffentlichen Auslegung nach Umwidmung zum Bebauungsplan Nr. 6 vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage: Protokoll des Abwägungsverfahrens als Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung nach § 246 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 in der Fassung vom 22.04.1993 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Auf Grund des § 10 des BauGB in der Fassung vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 i.V.m. dem BauG-MaßnahmenG sowie nach § 83 SächsBO vom 17.07.1992 beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 6 - EURO BAU, Stolpener Straße Süd - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) von 10/93 und dem Text (Teil B).sowie dem Grünordnungsplan - als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 6 unter Bezug auf das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 bei der höheren Verwaltungsbehörde die Genehmigung zu beantragen.