Beschluß 113/93 vom 23.09.1993 (Beschlußvorlage 99/93)
Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschlußtext
- Als Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Umwidmung der bisher gärtnerisch genutzten Fläche an der Badstraße mit den Flurstücken Nr. 493 c, d, e, f und 491 als Baugebiet gemäß § 4 BauNVO - allgemeines Wohngebiet - gebilligt.
- Unter Einbeziehung der im kommunalen Eigentum befindlichen Flurstücke Nr. 470 und 491 ist ein Trassenvorbehalt für eine kommunale Erschließungsstraße vorzusehen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluß öffentlich auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.