Beschluß 107/93 vom 19.08.1993 (Beschlußvorlage 113/93)
Betreff
Öffentliche Widmung von Straßen
Beschlußtext
- Die Christoph-Seydel-Straße wird im Abschnitt vom Knotenpunkt Pulsnitzer Straße / Großröhrsdorfer Straße / Kamenzer Straße bis zur Einmündung Badstraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
- Die Christoph-Seydel-Straße wird als Gemeindestraße eingestuft.
- Die öffentliche Widmung tritt mit dem Tag der Verkehrsübergabe in Kraft.
- Die Widmung der Straße ist öffentlich bekanntzumachen und auszuhängen.