Kreisreform
Zum Stand der Kreisreform nimmt die Stadtverordnetenversammlung am 17.12.1992 wie folgt Stellung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrem Beschluß Nr. 105/91 zum Ausdruck gebracht, daß eine Vereinigung mit dem Kreis Meißen akzeptabel ist. In der Sitzung des Hauptausschusses am 15.12.1992 wurde von den Mitgliedern des Hauptausschusses eine Verschärfung des Beschlusses vom 19.09.1991 gefordert. Es wurde besonders darauf hingewiesen, daß die Kreise Meißen und Dresden-Land dem obermeißnischen Sprachraum angehören und damit eine Vereinigung auch unter dem Aspekt einer einheitlichen Kultur- und Sprachlandschaft nahegelegt wird.
Mit dem feststehenden Kreissitz in Meißen ergibt sich ein relatives Defizit des Landratsamtes dieses zukünftigen vereinten Kreises im Moritzburger und Radeberger Raum und für das Schönfelder Hochland. Deshalb ergibt sich die Notwendigkeit für diese Region, Außenstellen der für die Bevölkerung bedeutsamen Ämter desLandratsamtes in der in dieser Region größten Stadt Radeberg einzurichten. Den Bürgern wird damit erspart, bei den unbedingt notwendigen Behördengängen sich den belastenden Straßenverkehrssituationen in Dresden auszusetzen. Außerdem wären die Kreissitze, die sich dann ausnahmslos auf den Gebiet des Landkreises befinden, nicht mehr durch die Landeshauptstadt erpreßbar. Die sich aus der Verlegung der Kreisdienststellen in den Landkreis ergebenden Nachteile wären in Kauf zu nehmen und wiegen die unbestreitbaren Vorteile der Bürgernähe der Dienstleistungen durch das Landratsamt sicher auf.