Ausnahmen zur Veränderungssperre Industriegebiet Heidestraße Süd - Beschluß-Nr. 141/91 vom 16.11.1991
Die Anträge der Firma ANT-Nachrichtentechnik Radeberg GmbH stehen einer geordneten Entwicklung des Industriegebietes Heidestraße-Süd und damit öffentlichen Belangen nicht entgegen. Es kann davon ausgegangen werden, daß diese Vorhaben mit den zukünftigen Festlegungen des Bebauungsplanes in Übereinstimmung zu bringen sind. Die beantragten Vorhaben sind den auszugsweisen Darstellungen in der Anlage 2 zu entnehmen.