Beschluß 84/92 vom 30.07.1992 (Beschlußvorlage 84/92)
Betreff
Hypotheken zugunsten der Stadt Radeberg - Einforderung der eingetragenen Hypotheken im Verhältnis 2 : 1 - notarielle Beurkundung der Löschungsbewilligung erfolgt nach Ausgleich in der Stadtkasse