Vermögenszuordnung zur Wohnbau GmbH i. G.
Zur ordnungsgemäßgen Verwaltung und Arbeitsweise der Wohnbau GmbH i. G. gemäß dem notariell abgeschlossenen Vertrag einschließlich der Festlegung zur Änderung wird die Ergänzung mit der Auflistung des Eigentums notwendig.
Mit dieser Beschlußvorlage wird die Übertragung des Eigentums zur notariellen Beurkundung bestätigt.
Für eigentumsrechtlichen Beziehungen, die nach wie vor im Grundeigentum der Stadtverwaltung verbleiben, ist der Abschluß von Verwaltungsverträgen notwendig, damit die Beziehungen zwischen der Stadtverwaltung Radeberg und der Wohnbau GmbH i. G. auf ordnungsgemäße vertragsrechtliche Formen aufgebaut werden kann.