Behandlung und Abwägung der Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum B-Plan Nr. 2, Badstraße Ost
Die Stadtverordnetenversammlung hat die vorgebrachten Bedenken und Anregungen einschließlich der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und die öffentlichen und privaten Belange nach § 1 (6) BauGB gegeneinander und untereinander abgewogen und stimmt der durch den Leiter des Stadtplanungsamtes vorgetragenen Beschlußempfehlung zu. Sie ist als Anlage diesem Beschluß beizufügen.