Beschluß 26/92 vom 20.02.1992 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 27/92)
Betreff
Wohnraumprivatisierung
Beschlußtext
Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen der Schaffung von Wohneigentum folgende Hauptbestandteile des Finanzierungsmodelles umzusetzen und der Stadtverordnetenversammlung das Ergebnis vorzulegen.
- Der Verkauf der Eigentumswohnungen erfolgt grundsätzlich 10 % unter dem Verkehrswert.
- Der Verkauf der Eigentumswohnungen erfolgt in drei Raten mit folgender Fälligkeit:
- 50 % des Kaufpreises 14 Tage nach Freigabe durch den Notar
- 25 % nach vier Jahren
- 25 % nach acht Jahren.
- Die ersten drei zum Verkauf vorbereiteten Objekte sind der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.