Beschluß 112/92 vom 22.10.1992 (Beschlußvorlage 118/92)
Betreff
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 19 - Sondergebiet kommunale Dienstleistungen
Beschlußtext
- Für das Gebiet ehemalige Milchviehanlage, früheres Stadtgut, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Gebiet wird als Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO - Sondergebiet kommunale Dienstleistungen - als Änderung des Flächennutzungsplanes in Anwendung von § 8 (3) BauGB ausgewiesen. Lage und Begrenzung des Gebietes sind aus der zur Beschlußvorlage gehörigen Anlage - Karte mit Flurstücksliste und Planungszielen (Art und Maß der baulichen Nutzung) - festgelegt. Es werden folgende Planungsziele festgelegt: Der Aufbau einer Nutzungseinheit kommunaler Dienstleistungen ist planungsrechtlich zu sichern und nachzuweisen. Es sind insbesondere die Nutzung - Feuerwehrdepot - Städtischer Bauhof -Stadtküche, Dienstwohnungen sowie die Ausweisung eines innenstadtnahen öffentlichen Parkplatzes zu sichern. Art und Maß der baulichen Nutzung der Teilflächen It. Anlage zur Beschlußvorlage sind einzuhalten.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Baugenehmigungsbehörde zu beantragen, in Anwendung von § 15 nach Absatz 1 die Zulässigkeit von Vorhaben und nach Abs. 2 die Erteilung von Teilungsgenehmigungen für den Zeitraum von 12 Monaten aussetzen zu lassen, wenn zu befürchten ist, daß mit dem Vorhaben bzw. Teilung der Durchführung die Planung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.
- Der Beschluß ist ortsüblich bekannzumachen.