Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Stadt Radeberg zu den Flurstücken 337/1 und 795a - Firma SANITI
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, daß durch die Stadt Radeberg vom Vorkaufsrecht der Flurstücke 337/1 und 795a - Firma SANITI - Gebrauch gemacht wird.