Vorbereitung des Verkaufs des Lotzdorfer Gasthofes und der Hüttermühle
Änderungsvorschlag zum Pkt. 1:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Verkauf der "Hüttermühle" und des Gasthofes "Lotzdorf" unter Einbeziehung der zuständigen Ausschüsse vorzubereiten.
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt mehrheitlich der im Punkt 1 geänderten Beschlußvorlage 86/91 zu.