Bestätigung des Erschließungsvertrages für das Wohn- und Gewerbegebiet Badstraße West
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, der Bürgermeister wird ermächtigt, den vorliegenden Erschließungsvertrag zu unterzeichnen und die aufsichtsrechtlichen Genehmigungen einzuholen. Die im Erschließungsvertrag erfolgten Festlegungen §§ 1 - 13 werden gebilligt und voll inhaltlich bestätigt.