Mieterhöhung ab 01.10.1991
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mehrheitlich, die Wohnbau GmbH wird beauftragt, mit Wirkung vom 01.10.91 die 1. Verordnung über die Erhöhung der Grundmieten vom 17.06.91 und die Verordnung über die Umlagen von Betriebskosten auf die Mieter vom 17.06.1991 als Grundlage der Mietzinsberechnung und die Festlegung der Betriebskosten umzusetzen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist bei der Sitzung im September 1991 über die Auswirkung der Mieterhöhung zu informieren.