Beschluß 72/91 vom 20.06.1991 (Beschlußvorlage 62/91)
Betreff
EDV-Anwendung in der Stadtverwaltung
Beschlußtext
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Vertrag zur Erbringung von Datenverarbeitungsleistungen zur Lösung kommunaler Verwaltungsaufgaben abzuschließen, der sich zunächst erstreckt auf
- Personalbesoldung ab 01. 07. 1991
- Finanzbuchhaltung auf Haushaltwesen ab 01.01.1992.
- Die im Rechnungsjahr dafür außerplanmäßigen Kosten von ca. 15 000,-- bis 20 000,-- DM werden bewilligt.
- Die kommunalen Datenverarbeitungsverfahren des Landes Baden-Württemberg werden für die Stadtverwaltung Radeberg übernommen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, Verhandlungen mit den Bürgermeistern der Umlandgemeinden zu führen mit dem Ziel der Aufwandsteilung durch gemeinsame Bewältigung der anstehenden EDV-Aufgaben. Dabei sind die städtischen Einrichtungen, wie Krankenhaus, Senioren- und Pflegeheim und die Wohnbau GmbH einzubeziehen
- Der Bürgemeister wird ermächtigt, mit der DVZ Sachsen einen Vertrag über die Erstellung eines Projektes zum Einsatz von Kommunikations- und Informationstechnik in der Stadtverwaltung Radeberg abzuschließen.