Beschluß 52/91 vom 13.05.1991 (Beschlußvorlage 40/91)
Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Trassenverlauf Verkehrsumgehung Radeberg
Beschlußtext
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Für das Gebiet "Trassenverlauf Verkehrsumgehung Radeberg" gemäß Darstellung in der zum Beschluß gehörigen Karte (als Anlage) soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Herstellung einer peripheren Verkehrsführung bei
- maximaler Nutzung der Randerschließungsstraßen der geplanten Gewerbestandorte,
- Nutzung aller Anschlußmöglichkeiten an das vorhandene Straßennetz, um optimale Entlastbarkeit des innerstädtischen Netzes und seiner leistungsschwachen Knoten zu erzielen,
- optimale Nutzung des Gebäudeangebotes und Minimierung von Brückenbauwerken,
- Wahrung der landwirtschaftlichen Besonderheiten (Schutz der Feuchtgebiete am Hofegrundbach, Freihalten der Aue Friedrichsthal, Nutzung der problemlosesten Stelle im LSG Hüttertal).
Damit ist ein peripherer Straßenverbund zu schaffen zwischen Ortsausgang Lotzdorf (Straße nach Liegau/Schönborn) zur BIO 177 (Badstraße), zur Gabelung BIO 103 (Kamenzer Straße), BIO 158 (Großröhrsdorfer Straße), mit der BIO 159 (Stolpener Straße) zur Kleinwolmsdorfer Straße, weiter zur BIO 177 (Pillnitzer Straße) zur Schillerstraße und dann unter Nutzung der Trasse Juri-Gagarin-Straße bis zum Anschluß des Gewerbegebietes ehemals Robotron, - Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, daß im Verfolg der Antragstellung zur Einordnung dieser Verkehrsbaumaßnahme in das Förderungsprogramm bis 1995 des Gemeinde-Verkehrsfinanzierungs-Gesetzes im Auftrag des Regierungspräsidiums Dresden durch das zuständige Straßenbauamt Meißen der Auftrag zu vorbereitenden Untersuchungen an Dresden Dorsch Consult GmbH vergeben worden ist.
- Eine erste Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde wie folgt durchgeführt:
- ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der vorläufigen Trassenführung am 05.04.91
- Die Einsichtnahme war ab 08.04.91 möglich und ist bis 15.05.91 gewährleistet. Mündliche oder schriftliche Eingaben liegen nicht vor. Nach Vorliegen präzisierter Planungsaussagen erfolgt eine nochmalige Veröffentlichung sowie die öffentliche Diskussion der besonderen Probleme des Landschaftsschutzes.
- Oer Beschluß ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB).